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   VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431   

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VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431 (https://dejure.org/2018,14220)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431 (https://dejure.org/2018,14220)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. April 2018 - AN 1 K 17.00431 (https://dejure.org/2018,14220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 45 ,Art. 47 Abs. 1, 2; BeamtVG § 31
    Aufgrund Fristveräumnis der Geltendmachung keine Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

  • rewis.io

    Aufgrund Fristveräumnis der Geltendmachung keine Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 05.2548

    Dienstunfall; Meldefrist; Unfallfolgen; Unfallfolgen bemerkbar geworden;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Das vom Klägervertreter zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juli 2008 (Az. 14 B 05.2548) betreffe die Vorschrift des § 45 BeamtVG in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, die noch darauf abgestellt habe, ob eine Unfallfolge bemerkbar geworden sei.

    Eine "sichere Erkenntnis" von der Erkrankung ist dagegen nicht erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.5.2007 - OVG 4 N 47.05, juris; BayVGH, U.v. 16. Juli 2008 - 14 B 05.2548, jeweils zu § 45 BeamtVG).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Die Ausschlussfrist des Art. 47 Abs. 1 BayBeamtVG, die vorliegend am 20. Oktober 2006 abgelaufen ist (der mit Bescheid vom 26.10.2004 anerkannte Dienstunfall ereignete sich am 20.10.2004), gilt sowohl für die erstmalige Meldung des Unfalls und der damit in Zusammenhang stehenden Körperschäden als auch für die Geltendmachung weiterer durch den Dienstunfall verursachter Körperschäden und Folgeschäden (Ziffer 47.1.1 BayVV-Versorgung; vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5.01; Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5; BayVGH, B.v. 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Vielmehr sollen nach zehn Jahren nur Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (vgl. BVerwG, U.v. 6.3.1986 - BVerwG 2 C 37.84, Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3; B.v. 15.9.1995 - 2 B 46.95, Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 2 B 46.95

    Unfallfürsorge bei Berufskrankheit eines Beamten im Falle einer

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Vielmehr sollen nach zehn Jahren nur Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (vgl. BVerwG, U.v. 6.3.1986 - BVerwG 2 C 37.84, Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3; B.v. 15.9.1995 - 2 B 46.95, Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1 f. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 A 10965/12

    Dienstunfall; Frist für die Meldung weiterer Unfallfolgen

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Nach Art. 47 Abs. 2 BayBeamtVG ist ein Beamter, der einen (vorliegend bereits anerkannten) Dienstunfall erlitten hat, somit verpflichtet, neu aufgetretene Beschwerden (weitere Körperschäden), die er auf einen (mehr als zwei Jahre zurückliegenden) Dienstunfall zurückführt, innerhalb von drei Monaten dem Dienstvorgesetzten oder der Pensionsbehörde zu melden, nachdem mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge begründenden Folge des Unfalles gerechnet werden konnte oder das Hindernis für die Meldung weggefallen ist (vgl. OVG RP, U.v. 21.3.2013 - 2 A 10965/12, ZBR 2013, 318 zu der inhaltsgleichen Regelung des § 45 Abs. 2 BeamtVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - 4 N 47.05

    Beamtenbesoldung: Meldung einer Hepatitis-A-Infektion (Dienstunfall) nach dem

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Eine "sichere Erkenntnis" von der Erkrankung ist dagegen nicht erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.5.2007 - OVG 4 N 47.05, juris; BayVGH, U.v. 16. Juli 2008 - 14 B 05.2548, jeweils zu § 45 BeamtVG).
  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420

    Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Die Ausschlussfrist des Art. 47 Abs. 1 BayBeamtVG, die vorliegend am 20. Oktober 2006 abgelaufen ist (der mit Bescheid vom 26.10.2004 anerkannte Dienstunfall ereignete sich am 20.10.2004), gilt sowohl für die erstmalige Meldung des Unfalls und der damit in Zusammenhang stehenden Körperschäden als auch für die Geltendmachung weiterer durch den Dienstunfall verursachter Körperschäden und Folgeschäden (Ziffer 47.1.1 BayVV-Versorgung; vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5.01; Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5; BayVGH, B.v. 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420).
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 B 14.1141

    Unfall bei Probefahrt mit historischen Fahrzeug als Dienstunfall

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof betrifft diese Übergangsregelung vorhandene Unfallfürsorgeberechtigte, wobei deren Unfall als Dienstunfall anerkannt ist (BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 B 14.1141).
  • VG Augsburg, 20.10.2016 - Au 2 K 16.925

    Verspätete Meldung von Körperschäden als weitere Dienstunfallfolge

    Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
    Da es sich bei der Dreimonatsfrist des Art. 47 Abs. 2 S. 2 BayBeamtVG um eine materielle Ausschlussfrist handelt, kann die Behörde weder auf die Einhaltung verzichten noch Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist gewähren (vgl. VG Augsburg, U.v. 20.10.2016, AU 2 K 16.925).
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